ID #1033

Was ist das erweiterte Bearbeitungsrecht?

Das erweiterte Bildbearbeitungsrecht umfasst alle Möglichkeiten des eingeschränkten Bearbeitungsrechts. (Weitere Infos:  Was ist das eingeschränkte Bearbeitungsrecht?)

 

Zudem erlaubt das erweiterte Bildbearbeitungsrecht das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen, zu teilen, auszuschneiden, mit anderen Produktionen oder Produktionsstellen oder sonstigen Werken und Leistungen zu verbinden.
Zu berücksichtigen ist auch hier die Einschränkung des § 14 Urhebergesetz.

 

 

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Letzte Änderung der FAQ: 2019-11-01 10:14
Verfasser: Admin
Revision: 1.5

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