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Was darf man mit den Bildern NICHT machen?

Die Bilder von pixelio können kostenlos im Rahmen der Nutzungsbedingungen, unter Berücksichtigung des zugewiesenen Nutzungsrechts (Lizenzvertrag A: nur redaktionelles Nutzungsrecht; Lizenzvertrag B: redaktionelles und kommerzielles Nutzungsrecht) und Bildbearbeitungsrecht (eingeschränktes oder erweitertes), verwendet werden. Diese sind in jedem Fall zu beachten. 

 

Eine Nutzung der Bilder erfordert immer die gemäß Punkt 8 der Nutzugsbedingungen erforderliche Bildquellenangabe (Weitere Infos:  Häufige Fragen und Antworten zur Bildquellenangabe)

Eine Nutzung ohne die beschriebene Bildquellenangabe oder einer an anderer Stelle platzierten Bildquelle ist nicht möglich bzw. nur mit gesonderter Zustimmung des Urhebers. 

 

Ausgeschlossen ist eine Nutzung in Bilddatenbanken, Bildkatalogen und artverwandten Bildsammlungen. 

 

Es ist verboten Bilder von PIXELIO für folgende Zwecke zu nutzen:

  • pornografische, obszöne, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen;


  • Inhalte, auf denen eine Person abgebildet ist, dürfen nicht als Profilbild eingesetzt werden


  • Unerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, weder direkt noch indirekt (z.B. Spamming)


  • wenn davon ausgegangen werden kann, daß der Urheber oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz model release!) nicht einverstanden sein könnte.  [Zur Verdeutlichung: Dies sind alle Abbildungen, die diese Person in einer möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Situation darstellt, einschließlich einer sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für die dargestellte Person anstoßend wäre (z.B. Dating-Seiten, Escort Services, Erotikangebote, pornografische Angebote, jugendgefährdende Seiten)].

 

Die Nutzung in sozialen Netzwerken ist nur eingeschränkt möglich und umfasst keinen direkten Upload von Bildmaterial in sozialen Netzwerken. Weitere Infos:  Kann man die Bilder in sozialen Netzwerken verwenden?

 

  

Ausgeschlossen ist die Nutzung im Rahmen des Merchandisings, d.h. das Recht zur kommerziellen Auswertung des Bildmaterials. Bitte beachte hier den Punkt 2.4 im für das Bild relevanten Lizenzvertrag. So ist abhängig vom Lizenzvertrag der Verkauf des Bildmaterials oder den Verkauf von Waren aller Art, welche das Bildmaterial darstellen (Wiederverkaufsprodukte, wie z.B. Kalender, Poster, Postkarten, E-Cards, Leinwände, Tassen, Spielzeug, Kleidungsstücke, Bildbände, Templates, u.ä.) nicht möglich.

 

 

Das Recht zur Werbung wird nicht bei Bildern mit einem nur redaktionellen Nutzungsrecht übertragen. Beachten hier den Punkt 2.4. (a) im Lizenzvertrag A. Für werbliche Zwecke benötigst Du Bilder mt einem redaktionellen und kommerziellen Nutzungsrecht (Lizenzvertrag B).

 

 

Für jegliche den Nutzungsbedingungen abweichende Verwendung (z.B. Verwendung ohne Bildquellenangabe, Verwendung im Rahmen des Merchandisings, direkter Upload in sozialen Netzwerken…) ist vorab die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.

 

Für weitere Fragen wende Dich gerne an den Support oder direkt an den Urheber.



 

 

 

 

 

 

 

 

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Letzte Änderung der FAQ: 2019-11-01 10:28
Verfasser: Admin
Revision: 1.9

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