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Welche Motive sollte ich für "nur redaktionelle Zwecke" frei geben?

Die folgenden Hinweise stellen keine rechtliche Beratung dar.

Lade generell keine Bilder hoch, bei denen Du Dir nicht sicher bist, ob es rechtens ist oder nicht.

Zunächst der Hinweis, dass es in der Verpflichtung des Uploaders liegt, für die bei pixelio eingestellten Bilder das ggf. nötige Model-Release bzw. Property-Release oder sonstige ggf. nötige Erlaubnisse (z.B. bei Markenartikeln) einzuholen.


Generell gibt es Motive, die aus rechtlichen Gründen nur für redaktionelle und nicht für kommerzielle Zwecke frei gegeben werden können. Wir empfehlen u.a. bei folgenden Abbildungen das Nutzungsrecht "nur redaktionell" zu wählen - dies ersetzt aber keine Rechteklärung und das Einholen notwendiger Rechte für eine Veröffentlichung im Vorfeld:
 

- Abbildungen auf denen ein Logo bzw. Markenzeichen zu sehen ist und hier nicht eindeutig zu erkennen ist, dass diese nicht die Hauptaussage des Fotos sind.

- Abbildungen die einen Designschutz / Geschmacksmusterschutz genießen (z.B. neuere Laptops, Handys, MP3-Player etc.). Bei Fotos dieser Art ist besonders darauf zu achten, dass u.U. hierfür auch für redaktionelle Zwecke eine Erlaubnis zur Veröffentlichung vorliegen muss. Als Beispiel sei hier die Deutsche Bahn AG zu nennen, die mittlerweile sehr genau differenziert, welche Motive wo einsatzmäßig erlaubt sind und welche nicht. Dazu zählt dann z.B. die Möglichkeit der unkontrollierbaren Vervielfältigung, das Motiv selbst (ICE auf Datenbanken verboten, abfahrender Zug mit vielen Passanten als Abschiedsszene redaktionell erlaubt) und die Art der Darstellung (Hauptmotiv oder schmückendes Beiwerk).

- Abbildungen von anderen Bildern (Kunstwerken) und Skulpturen.

- Innenaufnahmen von Einkaufszentren, Passagen und Geschäften.

- Innenaufnahmen von Kirchen, Museen und Schlössern.

- Abbildungen von Buchtiteln, DVDs, CDs und Notenblättern.

- Abbildungen, von Fahrzeugen (Autos, Züge, Schiffe, Flugzeuge, Fahrräder) auf denen die Marke oder der Typ erkennbar ist.

- Innenaufnahmen von Gebäuden bedürfen immer der Erlaubnis des Hausrechtinhabers (Eigentümer oder Bevollmächtigter). In bestimmten Fällen haben z.B. auch die Mieter / Pächter eines geschützten Bauwerks nicht die Befugnis, hier eine Fotoveröffentlichung zu erlauben!

- Aufnahmen die während Veranstaltungen (z.B. Konzerte) gemacht wurden.

- Abbildungen von Fahrgeschäften

- Vorsicht auch bei Bildern aus Zoos usw.  -  immer beim jeweiligen Zoo nachfragen

- Abbildungen der Reichstag-Kuppel, Sony Center / Berlin, Deutschland

- Eiffelturm (nur bei Tag!), Louvre, I.M. Pei's Louvre Pyramide, National Bibliothek / Paris, Frankreich

- U-Bahn-Schild Piccadilly Circus, London Eye / London, England

- Opernhaus Sidney, Australien

- Las Vegas Haupthotels, USA

- Disneyland

- Olympiade (Logo, Athleten...)

- Sea World

- Hundertwasser-Häuser

- Bilder vom Manrique Haus

- Scrabble-Steine, Lego, Barbie, Duplo-Steine, Playmobil, Gummibärchen

 

 

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Letzte Änderung der FAQ: 2019-10-27 20:21
Verfasser: Admin
Revision: 1.8

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