ID #1032

Was ist das eingeschränkte Bearbeitungsrecht?

Das eingeschränkte Bearbeitungsrecht, ist das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden wie folgt zu bearbeiten:


  • Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung ohne Veränderung der Bildaussage – siehe §14 Urhebergesetz Entstellung des Werkes)
  • Umwandlung der Farbinformationen
  • Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswert
  • Erlaubt ist die sichtbare Bildquellenangabe im Bild

 

Das Recht zu anderweitigen Änderungen am Bildmaterial verbleibt beim Urheber und muss gegebenenfalls bei diesem angefragt werden.

 

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Letzte Änderung der FAQ: 2019-11-01 10:15
Verfasser: Admin
Revision: 1.4

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